8. Mai – Tag der Demokratie
Eine Nachbetrachtung anlässlich des 60. Jahrestages
Unter dem Motto „Tag für Demokratie 8. Mai 1945 – 8. Mai 2005“ feierte Berlin das Wochenende 7. und 8. Mai 2005 am Brandenburger Tor, ein lobenswerterweise letztlich von der Bundesregierung übernommenes Großereignis unter Federführung der Senatskanzlei Berlin, zustande gekommen durch das starke Engagement der Gewerkschaften gegen die für den 08. Mai angekündigte NPD-Demonstration im Zentrum von Berlin unter dem Motto "Schuldkult" - 60 Jahre psychische Folter. Es ist diese Formulierung in der Tat eine Provokation für jeden aufrechten Demokraten. Die Frage stellt sich allerdings, ob unsere Demokratie nicht auch ohne Gesetzesänderung und ohne erhebliche finanzielle Investition in ein mäßig besuchtes Fest stark genug gewesen wäre, diesen Aufmarsch zu ertragen. Sicher hätte es auch mit weniger Aufwand die Möglichkeit gegeben zu verhindern, dass Neonazis durch das Brandenburger Tor marschieren und jene Bilder um die Welt gehen, vor denen wir wieder Angst haben. So allerdings war es wichtig, notwendig und höchst erfreulich, dass das breite, überparteiliche Bündnis zustande kam. Man sollte meinen, das reicht, aber nein: Keine Nazidemo ohne Antifa, und so standen die Zeichen auf Konfrontation. Der gemeinsame Aufruf eines Bündnisses mit mehrseitiger Unterzeichnerliste – darunter neben diversen Antifa- und Autonomengruppen sowie der VVN-BdA Landesvereinigung Berlin e. V. die Jusos Berlin, PDS KV Charlottenburg-Wilmersdorf, Bündnis 90/Die Grünen KV Berlin-Lichtenberg und KV Kreuzberg – endete mit folgendem Satz: „Wir rufen alle auf, sich nicht für die Regierungsinszenierung herzugeben und mit uns am 8. Mai zu demonstrieren: für das Andenken an die Opfer des Faschismus, gegen Militarisierung und deutsche Opfermythen. Lasst uns gemeinsam den Neonaziaufmarsch verhindern!“ Wenn man mal von der Merkwürdigkeit absieht, dass Regierungsparteien jetzt bereits ihre eigenen Aktionen als Inszenierung wahrnehmen, ihr Demokratieverständnis also etwas zweifelhaft ist, handelt es sich zu allem Überfluss auch um ein höchst undemokratisches Verhalten, die Polizei daran zu hindern, eine sowieso bereits unter strikten Auflagen stehende Demonstration gewaltsam zu stoppen – das ist leider kein Erfolg der Demokratie und zeigt, dass noch einiges an Aufarbeitung zu leisten sein wird, um der gegenwärtig erfolgenden unseligen Mobilisierung der Massen mit demagogisch höchst einsichtigen Parolen ein wirksames Angebot entgegen zu setzen.
Richard von Weizsäcker hat in seiner historischen Rede 1985 versucht Weichen zu stellen indem er feststellte: »Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft«. Das sollte, so glaubt man, ein guter gesellschaftlicher Konsens sein, auf dem wir unsere Demokratie weiter aufbauen können. Aber leider scheint es so zu sein, dass auch Intellektuelle wie der am 3. Mai 2005 mit der Ehrendoktorwürde der Freien Universität Berlin ausgezeichnete Nobelpreisträger Günter Grass die Zeichen der Zeit offenbar nicht verstanden haben, wenn sie sich in einer bedeutenden Wochenzeitung gleichen Namens zu folgender Betrachtung hinreißen lassen: „In Marienbad erlebte ich den 8. Mai als siebzehnjähriger Dummkopf, der bis zum Schluss an den Endsieg geglaubt hatte. Also schlug mir nicht die Stunde der Befreiung; vielmehr beschlich mich das dumpfe Gefühl, nach totaler Niederlage ein Besiegter zu sein. Als befreit konnten sich allenfalls diejenigen sehen, die den Massenmord in den deutschen Konzentrationslagern überlebt hatten und in einem Zustand waren, der den Gebrauch von Freiheit sogleich wieder einschränkte. Wenn sich also Mal um Mal der 8. Mai jährt und in wohlgesetzten Reden als Tag der Befreiung gefeiert wird, kann nur eine nachträgliche Einsicht gemeint sein, zumal wir Deutsche wenig bis nichts für unsere Befreiung getan haben“. Nun gab es aber nicht nur Dummköpfe, sondern viele, die das Kriegsende mit Erleichterung wahrnahmen, viele, die das Ende der Diktatur herbeigesehnt hatten und die tatsächlich im wahrsten Sinne des Wortes befreit wurden sowie sogar einige wenige, die aktiv etwas dagegen getan hatten und schließlich können wir uns alle, auch die Nachgeborenen, die mit demokratischen Grundwerten aufwuchsen oder sich dazu bekennen, im Sinne Weizsäckers als befreit vom nationalsozialistischen Unrechtsregime betrachten.
Es ist dieses Statement daher eines, das mich erschrickt, besonders auch im Hinblick auf die Tatsache, dass ein inzwischen erwachsener Mensch den ehemaligen NS-Opfern vorschreibt, dass sie in einem Zustand zu sein hatten, der es ihnen quasi ebenso wenig wie einem großen Teil der Bevölkerung ermöglichte, die Freiheit wahrzunehmen. Es ist dies eine empörende Unverschämtheit, die aber auch zeigt, unter was für einer Beschämung durch seine damalige Verhaltensweise der überlebende Mittäter noch heute leidet, wenn er eine derartige Äußerung überhaupt tätigen kann. Gelernt hat er zweifellos nichts. Denn – obwohl das hier geäußerte sicher ein sehr gewünschter Effekt aus Sicht des Günter Grass und Gleichgesinnter gewesen wäre, ist es einigen Überlebenden doch gelungen, ihre Freiheit zu gebrauchen. Und diese Tatsache hat ganz sicher wesentlich zum Aufbau der deutschen Demokratie beigetragen. Das war bestimmt nicht einfach, und genau deshalb haben die Verfolgten des Nationalsozialismus nach Kriegsende einen Verein zur Durchsetzung ihrer Rechte gegründet. Dies wurde nur möglich, weil es eben– entgegen landläufiger Vermutung – einige Verfolgte gab, die dem ihnen zugedachten Schicksal der Vernichtung im KZ entkommen waren. Ich zitiere aus einem Artikel des langjährigen Ehrenvorsitzenden des BVN Berlin e.V. Werner A. Zehden in „Die Mahnung Nr. 10/78“: „1934 schlossen sich die so genannten „nicht-arischen Christen“ im „Paulus-Bund“ zusammen, der 1939 verboten wurde. Wir trafen uns trotzdem heimlich im kleinen Kreis weiter, so dass es 1945 schnell möglich wurde, einen großen Freundeskreis zusammenzurufen, aus dem der „Verband der Opfer der Nürnberger Gesetze“ (OdN) hervorging. Bereits am 27. Januar 1946 erhielt unser Verband eine Lizenz der Britischen Militärregierung für den englischen Sektor Berlins. Im Oktober des gleichen Jahres versandten wir unser erstes „Rundschreiben – OdN“ – also gleichsam die Vorgängerin unserer „Mahnung“. Bereits im Januar 1948 zählte der OdN über 3000 Mitglieder in Berlin. Inzwischen war nämlich der Wirkungskreis des Verbandes über den britischen Sektor hinausgewachsen.“ Ich darf hier nur mal kurz anmerken, dass diese 3000 Mitglieder sich am 8. Mai 1945 sehr befreit gefühlt haben! Sicher eine kleine Minderheit, aber sie haben – das betone ich noch einmal nachdrücklich – entschieden geholfen, die Demokratie im Westteil Deutschlands mit aufzubauen. Sie haben aus ihrer Vergangenheit weder finanzielle Vorteile geschöpft, noch haben sie sie öffentlich gemacht oder genutzt, um bestimmte politische Ziele durchzusetzen, sondern sie haben sich für ein demokratisches Deutschland und die Instituierung der Menschenrechte eingesetzt. Ich möchte diesen historischen Abriss anlässlich des 25 jährigen Bestehens der Mahnung hier noch etwas weiter zitieren, da dies entscheidend zum Verständnis für heute wieder brennende Fragen beiträgt – zumindest für diejenigen, die bereit sind, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen und die sie besser verstehen möchten: „Der 2. Band der Schriftenreihe zur Berliner Zeitgeschichte berichtet in seiner „Berliner Chronik“ unter dem 20.11.1947: „Die Alliierte Kommandantur genehmigt mit BK/O (47) 266 die Organisationen ‚Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)’ und ‚Berliner Verband der Opfer der Nürnberger Gesetze (OdN)’. Mitglieder dieser Organisationen dürfen nur ehemalige Opfer des nationalsozialistischen Regimes werden, die wegen ihres Verhaltens, Glaubens oder ihrer Rasse verfolgt wurden.“ Diese Doppel-Lizenzierung war ein Kompromiss der vier Besatzungsmächte: Die 3 Westmächte gaben ihre Zustimmung zur Lizenzierung der VVN für Gesamt-Berlin nur unter der Bedingung, dass gleichzeitig der OdN für Gesamt-Berlin zugelassen wird. Umgekehrt gaben die Russen ihr Ja-Wort zur Lizenzierung des OdN nur, wenn die 3 West-Alliierten die VVN in allen vier Sektoren Berlins zulassen. So wie der OdN bereits im britischen Sektor bestand, so hatte die VVN von den Russen schon eine Lizenz für die sowjetische Besatzungszone erhalten. Der Vorsitzende der VVN war Ottomar Geschke (SED). Die kommunistische Führung und Zielsetzung der VVN wurde immer eindeutiger, sie wurde zu einer kommunistischen Massenorganisation umfunktioniert.
Die „Berliner Chronik“ verzeichnet unter dem 16.1.1948: „Der Berliner Verband der Opfer der Nürnberger Gesetze (OdN) sprach sich durch seinen ersten Vorsitzenden, Werner A. Zehden, am 15. Januar 1948 in einer Versammlung der Taberna Academica am Steinplatz gegen die VVN aus, die wie der Hauptausschuss der OdF von der SED beherrscht sei.“
Viele der ehemals politisch Verfolgten, die von der einseitigen kommunistischen Ausrichtung der VVN enttäuscht waren, kamen zu uns, um in unserer überparteilichen Organisation aufgenommen zu werden. Unter dem 11.9.1948 hält die „Berliner Chronik“ fest: „Der Berliner Verband der Opfer der Nürnberger Gesetze (OdN) gedenkt in einer Feier im Studentenhaus am Steinplatz (Charlottenburg) der vom Nationalsozialismus Verfolgten. Der Vorsitzende des Verbandes, Werner A. Zehden, gibt bekannt, dass alle Verbindungen mit dem kommunistisch beherrschten Verband der Verfolgten des Naziregimes (VVN) abgebrochen werden sollten.“
Wir erweiterten unsere Verbandssatzung, sodass neben den rassisch Verfolgten auch die politisch Verfolgten des Naziregimes in unserem Verband aufgenommen werden konnten. Wir nannten uns seitdem – unter Beibehaltung des schon populär gewordenen Kürzels OdN – Verband der Opfer des Nationalsozialismus. Die Entwicklung in der Bundesrepublik verlief völlig parallel. Neben der ebenfalls stark kommunistisch beeinflussten VVN entstand der überparteiliche Bund der Verfolgten des Naziregimes (BVN). 1950 beschloss die Berliner Verfolgtenorganisation (OdN) Landes-Verband des „BVN“ zu werden. Im September 1953 erschien zum ersten Mal unser Berliner Verbandsblatt „Die Mahnung – und damit schließt sich der Kreis unserer kleinen Reminiszenz. Wäre ich ein junger Doktorand, ich wüsste für mich ein schönes Thema: „Die Geschichte und die politische Entwicklung der Naziverfolgten-Verbände im Nachkriegs-Deutschland“.“ Soweit das zugegebenermaßen sehr ausführliche Zitat, aber Nachfragen zeigen, dass diese Geschichte von Interesse und für die Öffentlichkeit heute verloren gegangen ist. Und leider hat sich damals kein junger Doktorand gefunden – es gibt keine wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die helfen könnten, diesen wichtigen Teil der deutschen Geschichte zu verstehen, der auch die grundsätzlichen Entwicklungen im Hinblick auf das Entstehen des so genannten Kalten Krieges widerspiegelt.
Zurück in die Gegenwart und zur Frage: Wird der BVN heute – im Jahr 2005, 16 Jahre nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten, noch gebraucht? Aus dem obigen Zitat mag schon deutlich werden: Solange es Mitglieder gibt, die die Verfolgung durch das Naziregime überlebt haben, wird dieser Verein in jedem Fall gebraucht. Denn dieser immer kleiner werdende Personenkreis braucht dringend Unterstützung, und sei sie moralischer Natur, gerade im Land der Täter. Angesichts leerer Kassen muss jedoch auch die finanzielle Entschädigung und Wiedergutmachung, die zwar nur symbolischer Natur sein kann aber den Betroffenen ihr Schicksal doch erleichtert, gegenüber kürzungswütigen Politikern, die den historischen Kontext gerne vergessen würden, immer wieder verteidigt werden. Dies ist bislang mit Erfolg geschehen, und ich gehe davon aus, dass das zumindest für die jetzt anerkannten Leistungsbezieher so bleibt. Zum besseren Verständnis der Zielsetzung zitiere ich hier aus der Satzung unseres Vereins: „Mitglied der Vereinigung können politisch, rassisch, religiös Verfolgte und ihre Ehegatten und Verwandte 1. und 2. Grades werden, die diese Satzung anerkennen. Auch nicht verfolgte Personen können Mitglieder werden, wenn sie ihre entschiedene Bereitschaft zum Einsatz für die Demokratie bewiesen haben, beispielsweise durch den persönlichen Einsatz gegen jedes System der Unfreiheit und gegen jede Benachteiligung von Menschen aus rassischen, politischen oder weltanschaulichen Gründen. Sie müssen zwei Mitglieder des BVN als Bürgen stellen.“
Explizit ausgeschlossen von der Mitgliedschaft sind u.a. Personen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen. Dies zeigt zweierlei: Die Mitgliedschaft ist begrenzt auf Verfolgte oder Personen, die sich für die Angelegenheit der Verfolgten einsetzen und mindestens zwei Mitgliedern persönlich gut bekannt sind. Damit schließt unser Verein andere Interessierte aus. Zum anderen: Das Bekenntnis zum Grundgesetz ist von entscheidender Bedeutung für die Mitgliedschaft, und hier besteht der grundlegende Unterschied zur VVN und der Berliner BVVdN e.V, beide Mitglied beim Dachverband „Bund der Antifaschisten“ (BdA), in dessen Satzung (beschlossen vom Bundeskongress der VVN-BdA am 4.-5. 10. 2002 in Berlin) folgender Passus steht: „Sie orientiert sich am antifaschistischen Auftrag des Grundgesetzes. Sie verteidigt die demokratischen Grundrechte.“ Mit dieser einschränkenden Formulierung bezieht sie sich also explizit nur auf die Grundrechte. Abgesehen davon, dass es einem westsozialisierten Demokraten unverständlich ist, welches der „antifaschistische Auftrag“ des Grundgesetzes sein soll – einen solchen hat es nur in der Präambel der Verfassung der DDR gegeben – verweigert sie die Akzeptanz der rechtsstaatlichen Instrumente, die zur Durchsetzung dieser Rechte nötig werden können. Die Vereinigung steht damit außerhalb der Verfassung und vertritt explizit politische Grundsätze, die mit dem Zweck eines Verfolgten-Verbandes nur noch wenig gemein haben: „Sie ist offen für alle, die jede Form von Faschismus, Rassismus, Antisemitismus und Militarismus ablehnen und für friedliche, demokratische und humane Verhältnisse, für eine menschenwürdige Zukunft aller eintreten. Sie ist bereit zur Zusammenarbeit mit allen Kräften, die die gleichen Ziele verfolgen. Die VVN-BdA tritt für die gewaltfreie Lösung politischer Konflikte ein.“ Dies sind idealistische Werte, die zweifelsfrei begeistern können. Allerdings sind sie eindeutig ohne einen positiven ideologischen Wert, da sie nur auf Negierung beruhen und ansonsten inhaltsleer bleiben. Zudem ist das nun wiederum insofern interessant, als der BdA oder Gruppierungen, die zu diesem gehören oder mit denen der BdA zumindest sympathisiert, zu eben – und hier schließt sich der Kreis indem die Rechte Andersdenkender missachtet werden – solchen potentiell gewalttätigen Demonstrationen unter dem Motto „Kampf gegen den Faschismus“ aufruft, wie sie am 8. Mai 2005 in Berlin marschiert ist. Ich möchte hier noch ausführen, dass das Vorgehen dieser Gruppen inzwischen subtiler geworden ist. Denn der Aufruf zur Demonstration stand unter dem Motto „Spacibo“, und um nicht ausschließlich auf die russischen Alliierten zu reflektieren gab es kleine Aufkleber, auf denen in kleinerer Schrift noch die Worte „Thank you, Merci und Danke“ standen. Es erstaunt, dass mit besonderem Nachdruck gerade der Macht gedankt wird, die Deutschland eine zweite Diktatur gebracht hat; aber auch in dieser Diktatur waren die Verfolgten wohl eine Minderheit, die die Mehrheit lieber vergessen möchte. Auf den Ständen der Regierung, der Parteien und der karikativen Einrichtungen oder der Gewerkschaft im ehemals westlichen Teil der Stadt wurde übrigens mit keinem Wort den Alliierten gedankt, zumindest habe ich es nicht wahrgenommen – nur eine kleine Gruppe lief mit einer amerikanischen Fahne durch das „Fest der Demokratie“ und machte dabei einen fast verschüchterten Eindruck – leider hat sich mir ihr Anliegen nicht erschlossen. Jedenfalls Bundespräsident Horst Köhler dankte in seiner Rede „den Völkern, die Deutschland besiegt und vom Nationalsozialismus befreit haben. Sie haben den Deutschen nach dem Krieg eine Chance gegeben“. Ob wir nicht womöglich dabei sind diese Chance zu verspielen, ist eine Frage, die sich mir an diesem Tag doch stellte. Die Gegendemonstration selbst war zwar „gewaltfrei“, hielt sich aber nicht an die abgesprochene Route, sondern verhinderte mit Sitzblockaden – also einer Form passiver Gewalt – den „Marsch der Nazis“ – wofür die Demonstranten den offen ausgesprochenen Dank der Berliner Regierung durch den Innensenator in der „Berliner Abendschau“ ernteten – das ist gut gemeint, aber letztlich ein Lob für undemokratische Kräfte in unserem Land, die nicht gewillt sind, rechtsstaatliche Toleranz zu üben.
Deutlich wird in jedem Fall: Geschichte wird instrumentalisiert um gegen etwas zu sein – positive Ziele werden nicht formuliert und für die hier betriebene Bauernfängerei scheinbar auch nicht benötigt. Der Nationalsozialismus wird zum Faschismus umgedeutet und damit verharmlosend in einen internationalen Kontext gestellt. Inzwischen fordert die PDS im Berliner Abgeordnetenhaus unter Ignoranz der seit Jahren wissenschaftlich fundiert und demokratisch arbeitenden Berliner Gedenkstätten, die die Schrecken des Naziregimes einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen suchen (Topographie des Terrors, Gedenkstätte deutscher Widerstand und Haus der Wannseekonferenz), die Einrichtung eines „Museum zu Geschichte und Verbrechen des deutschen Faschismus“. Absurder geht es kaum noch.
Es ist an der Zeit, dass sich alle demokratischen Parteien überlegen, wie sie einem solchen Unfug ein Ende bereiten können, der böse Folgen für unser demokratisches Selbstverständnis haben kann. Die Definitionen der ideologischen Begriffe Faschismus und Militarismus sind so schwammig, dass sie Demokraten schneller treffen können als wir es uns träumen lassen, denn vom Grundgesetz haben sich diese Aktivisten allemal bereits vor dessen Inkrafttreten gelöst – haben einen Kampf um die Politisierung unserer Jugend in einem Maßstab begonnen, der mehr schrecken muss als die doch recht überschaubare Zahl der Unbelehrbaren und der Neonazis. Auch rote Fahnen können undemokratisch sein. Wenn Standbetreuer der FDP sich am 8. Mai innerhalb weniger Stunden gleich zweimal anhören mussten, Faschisten zu sein, dann zeigt das doch, woher der Wind weht. Die Gefahr kommt nicht unverhofft, sie kommt aus der Unentschlossenheit, die uns seit 1945 plagt. Es hat uns Mühe gekostet, Widerstand gegen Hitler nicht mehr als Verrat zu betrachten. Jetzt aber wird Widerstand – ebenfalls mit typisch deutscher Gründlichkeit – quasi im Umkehrschluss mit Zivilcourage verwechselt und auf einen Thron gehoben, der jede politische Aktion als einen Akt des Widerstands begrüßt – dies ist in einer funktionierenden Demokratie wie der bundesdeutschen unsinnig und sollte auch kein Mittel sein, gegen Politikverdrossenheit zu mobilisieren. Zu viele, oder wenn man die sinkende Wahlbeteiligung betrachtet immer mehr Deutsche, scheinen noch nicht in der Demokratie angekommen zu sein oder an ihr zu zweifeln. Sie können nichts anfangen mit einem Holocaust-Mahnmal, das der Opfer gedenkt, mit denen sie nichts gemein haben, die aber irrtümlich einmal angenommen hatten, gleichberechtigte Mitbürger eines gemeinsamen Staates zu sein. Dies sind sie inzwischen glücklicherweise wieder, auch dank des Grundgesetzes. Antisemitische Ressentiments, wie das Murren darüber, wie viel Geld „die Juden“ den deutschen Staat kosten (ich benutze die Anführungszeichen, da hier nicht die Juden an sich gemeint sind, sondern nur diejenigen Juden, die durch nationalsozialistische Gesetzgebung zu solchen gemacht und verfolgt wurden und die zuerst vom deutschen Staat beraubt wurden, ehe es aus moralischen Gründen notwendig wurde, sie finanziell zu entschädigen), kann das Grundgesetz nicht beseitigen. Und so zeigt schon der Versuch der Initiatoren, ein Denkmal für die ermordeten Juden Europas zu schaffen und die inzwischen gängige Formulierung „Holocaust-Mahnmal“: Denken lässt sich nicht erzwingen, Mahnen schon. Ob das immer zum Besten ist muss der Gemahnte selbst beurteilen; auch der BVN versteht sich in der Tradition des Mahnens, aber er möchte mit diesem Mahnen zum Fortbestand und Erstarken der deutschen Demokratie beitragen. Deshalb hier noch einmal mein Plädoyer: Mehr als ein Denkmal benötigt das deutsche Volk Gedenkstätten, in denen es seine eigene Geschichte lernen kann. Und die ist nicht schwarz oder weiß, Nationalsozialismus oder Antifaschismus, sondern sie ist von vielen Facetten geprägt, und sie bietet Beispiele, mit denen sich jeder identifizieren kann. Demokratie muss gelernt werden, wir wissen alle, dass sie viel schwieriger zu handhaben ist als eine Diktatur. Aber ich bin überzeugt davon, dass die meisten Menschen sich in ihr wohler fühlen – ganz abgesehen von unrealistischen materiellen Befindlichkeiten, die aus der Perspektive anderer Völker lächerlich scheinen. Verhungern muss in Deutschland wirklich niemand mehr. Auch das sollten wir gelernt haben und uns bewusst machen.
Wir müssen die Tatsache, dass wir eine freie demokratische Gesellschaft sind, deren Grundlagen mit der Kapitulation am 8. Mai 1945 gelegt wurde, als einen politischen Konsens betrachten, den wir uns auch von zweifelnden Intellektuellen mit hohen Auszeichnungen nicht ausreden lassen dürfen. Denn mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland hat für uns eine der mittlerweile längsten Friedenszeiten der Geschichte auf deutschem Boden begonnen. Dies allerdings bedarf der Bewahrung. Demokratie fällt nicht vom Himmel. Sie muss sich immer wieder im täglichen Gebrauch bewähren. Die Politik und die Parteien müssen durch ihr demokratisches Verhalten dazu beitragen. Der 8. Mai 2005 war in Berlin vom demokratischen Gesichtspunkt her zwar ein „Tag für Demokratie“, aber das war er, mit dem ganzen hier impliziten entsetzlichem Symbolgehalt, nur auf der ehemals Westberliner Seite des Brandenburger Tors. Die östliche City war besetzt von einer Polizeigewalt, die unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat verteidigen musste mit, wie ich finde, unter demokratischen Gesichtspunkten zweifelhaftem Erfolg und verbunden mit erheblichen Einschränkungen und damit Abschreckung für den feierwilligen Bürger. Aus gutem Grund heißt es in unserer Nationalhymne: „Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand“. Wir brauchen nicht einen Tag sondern 365 Tage im Jahr für Demokratie. Einen „Tag der Demokratie“ um an ihr Entstehen und ihre Vorzüge sowie das Grundgesetz zu erinnern, könnten wir angesichts unserer stürmischen Geschichte sicherlich gut brauchen. Für unsere Zukunft in einem friedlichen und geeinten Europa.
Nikoline Hansen
Quellenangaben:
http://www.npd.de/npd_info/pressemitteilungen/2005/0505-1.html
8. Mai 2005 - 60 Jahre "Schuldkult" - 60 Jahre psychische Folter, Berlin den 28.04.2005, zitiert am 8. Mai
http://8-mai.antifaschistische-aktion.com/hauptseite/subpages/Bundnisaufrufonline.html
März 2005, zitiert am 8. Mai 2005
http://8-mai.antifaschistische-aktion.com/hauptseite/subpages/Unterstuetzer.html
Stand 7.5.2005, zitiert am 8. Mai 2005
http://www.tagfuerdemokratie.de/site/aufruf/ © 2005 Senatskanzlei Berlin
DIE ZEIT 04.05.2005 Nr.19: Freiheit nach Börsenmaß. Die Politik ist machtlos gegen die Ökonomie. Das gefährdet die deutsche Demokratie von Günter Grass
Gratwanderung zischen zwei Welten. Leitartikel und Aufsätze aus fünfzehn Jahren des Ehrenvorsitzenden des BVN Berlin Werner A. Zehden. Herausgeber und Verleger: Bund der Verfolgten des Naziregimes Berlin e.V. Berlin 1987
Der Text musste aus Platzgründen in zwei Teilen erscheinen. Der erste Teil des Textes ist in der Ausgabe der Mahnung vom 1. Oktober veröffentlicht. Der Abdruck wird in der Ausgabe vom 1.November/1. Dezember fortgesetzt. Der BVN Berlin e.V. und die Verfasserin distanzieren sich ausdrücklich von den Inhalten der als Link angegebenen Seiten, die inzwischen Online nicht mehr zur Verfügung stehen.
Berlin, 9. Oktober 2005